Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen
Aufträge an die Gerichtsvollzieher
Gerichtsvollzieher(innen) sind zuständig für die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen der Schuldner.
Außerdem übernehmen sie auch Aufgaben im Zustellungswesen und sind für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung zuständig.
Die Zuständigkeit der einzelnen Gerichtsvollzieher richtet sich nach der Gemeinde oder nach der Straße, in der die Schuldnerin oder der Schuldner wohnt.
Im Rahmen ihrer Zuständigkeit arbeiten sie vom Gericht unabhängig und erledigen ihre Aufträge nach eigenem Ermessen. Die Gerichtsvollzieher(innen) haben keine eigenen Diensträume im Amtsgericht.
Sämtliche Aufträge an die Gerichtsvollzieher müssen an die
Gerichtsvollzieherverteilerstelle
bei dem Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen
Lindenstraße 9, OT Bitterfeld
06749 Bitterfeld-Wolfen
gerichtet werden.
So ist sichergestellt, dass die Aufträge auch im Vertretungs- und Krankheitsfall zeitnah bearbeitet werden können. Die eingehenden Aufträge werden von der Gerichtsvollzieherverteilerstelle an die zuständigen Gerichtsvollzieher weitergeleitet. Die Gerichtsvollzieherverteilerstelle erteilt auch Auskünfte über die Zuständigkeit der einzelnen Gerichtsvollzieher.
Räumlichkeiten / Erreichbarkeit
Die Gerichtsvollzieherverteilerstelle befindet sich in der Poststelle im Gebäude Lindenstraße 9, Raum BE.06.
Telefonisch ist die Gerichtsvollzieherverteilerstelle unter +49 3493 364-0 zu erreichen.
Die Poststücke an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle können auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingereicht werden. Hierzu müssen der Zwangsvollstreckungsauftrag oder andere verfahrensrelevante Erklärungen von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO (in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung) beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus.
Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
Ein Zwangsvollstreckungsauftrag kann hier im PDF-Format heruntergeladen werden.
(Sie benötigen den Acrobat Reader. Das Dokument ist evtl. zurzeit noch nicht barrierefrei.)
Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen
Obergerichtsvollzieherin Grit Baraniak | |
Büro: | Lindenstraße 19, OT Bitterfeld 06749 Bitterfeld-Wolfen |
Sprechzeiten: | Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 10:00 - 12:00 Uhr |
Telefon: | +49 3493 402577 |
Obergerichtsvollzieherin Sabine Böttger | |
Büro: | Lindenstraße 19, OT Bitterfeld 06749 Bitterfeld-Wolfen |
Sprechzeiten: | Dienstag: 09:00 - 10:00 Uhr Mittwoch: 14:00 - 16:00 Uhr |
Telefon: | +49 3493 922371 |
Obergerichtsvollzieher Tim Diebl | |
Büro: | Ratswall 15, OT Bitterfeld 06749 Bitterfeld-Wolfen |
Sprechzeiten: | Montag: 16:00 - 17:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 09:00 Uhr |
Telefon: | +49 3493 511393 |
Obergerichtsvollzieher Michael Schwenke | |
Büro: | Lindenstraße 19, OT Bitterfeld 06749 Bitterfeld-Wolfen |
Sprechzeiten: | Montag: 15:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 10:00 Uhr |
Telefon: | +49 3493 922922 |
Gerichtsvollzieherin Marie-Louise Mahler | |
Büro: | Hallesche Straße 18, OT Bitterfeld 06749 Bitterfeld-Wolfen |
Sprechzeiten: | Montag: 15:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 11:00 Uhr |
Telefon: | +49 3493 9679631 |