Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen
Postanschrift
Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen
OT Bitterfeld
Lindenstrasse 9
06749 Bitterfeld-Wolfen
Telefon: +49 3493 364-0
Telefax: +49 3493 364-165
E-Mail-Adresse: ag-btf(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Die DE-Mail-Adresse: ag-bitterfeld-wolfen(at)egvp.de-mail.de wird mit Wirkung zum 30.11.2024 deaktiviert werden.
Sprechzeiten
Montag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 - 12:00 Uhr |
14:00 - 17:00 Uhr | |
Mittwoch | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Hier finden Sie die Durchwahlnummern der Abteilungen.
Der Eingang des Hauptgebäudes Lindenstraße 9 befindet sich an der rückwärtigen Giebelseite des Neubaus.
Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, ist in Ihrem eigenen Interesse - insbesondere außerhalb der Sprechzeiten - eine vorherige Terminsvereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter sinnvoll und zu empfehlen. Ansprechpartner für die Terminsvereinbarungen sind die Geschäftsstellen des Amtsgerichts.
Anträge und Erklärungen, die Sie dem Gericht gegenüber abgeben wollen, werden lediglich protokolliert. Eine Rechtsberatung findet nicht statt.
Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen.
Behördenleitung
Direktor des Amtsgerichts
Herr M. Paterok
Zimmer: B3.09 Lindenstraße 9 -Neubau-
Telefon: +49 3493 364-201
(Anmeldung und Verbindung über die Verwaltungsgeschäftsstelle)
Telefax: +49 3493 364-255
Geschäftsleiterin
Frau JR´in S. Heimlich
Zimmer: B3.13 Lindenstraße 9 -Neubau-
Telefon: +49 3493 364-202
Telefax: +49 3493 364-255
Informationen nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung
Über diesen Link finden Sie die behördliche Datenschutzerklärung des Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen.
Über diesen Link finden Sie die Datenschutzerklärung des Landesportals.
E-Mails; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach
Ab dem 1. Januar 2018 können Klagen, Rechtsmittel oder sonstige Prozesserklärungen auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingereicht werden. Hierzu muss die verfahrensrelevante Erklärung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO (in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung) beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus.
Der elektronische Rechtsverkehr mit dem Grundbuchamt ist noch nicht eröffnet.
Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
Elektronische Dokumente:
Das zentrale Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Amtsgerichts Bitterfeld-Wolfen ist auch unter der Adresse ag-bitterfeld-wolfen(at)egvp.de-mail.de erreichbar. Unter dieser Adresse können allerdings nur DE-Mail-Nachrichten (nicht: allgemeine E-Mails) eingereicht werden.
Einzelheiten zu weiteren Dateiformaten und technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) sowie den Informationen „Elektronischer Rechtsverkehr" auf der linken Spalte der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
Auf der Internet-Seite https://egvp.justiz.de/Drittprodukte/index.php erhalten Sie Informationen zu weiteren Möglichkeiten der elektronischen Einreichung.
Weitere Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr in der Justiz Sachsen-Anhalts finden Sie hier.
Über die allgemeine E-Mail-Adresse des Gerichts können Dokumente in Rechtssachen nicht wirksam übermittelt werden.
Barrierefreier Zugang
Nachdem die Nachlass- und Betreuungsabteilung vom Gebäude Lindenstraße 4 in das 2.Obergeschoss des Neubaus Lindenstraße 9 umgezogen sind, in dem es derzeit noch keinen Fahrstuhl gibt, ist es Ihnen unter Umständen zu beschwerlich, diese Abteilungen zu erreichen. Sprechen Sie die Serviceeinheiten im Zuge Ihrer Terminsvereinbarungen hierauf an. Es besteht auch die Möglichkeit einer barrierefreien Erreichbarkeit der Abteilungen.
Das Nebengebäude Lindenstraße 14 ist barrierefrei erreichbar und verfügt über einen Fahrstuhl.
Im Erdgeschoss dieses Gebäudes befindet sich das Behinderten-WC.
Eine Übersicht zum barrierefreien Zugang bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften finden sie hier.